Die Stiftung

Stiftungszweck

... gewährt Geld- oder Sachzuwendungen zur selbstlosen Unterstützung einzelner Personen, die infolge ihres durch psychische Erkrankung bedingten körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und bei denen eine wirtschaftliche Notlage im Sinne der Abgabenordnung besteht.

... trägt zur Verbesserung der Versorgung von Personen bei, die an psychischen Erkrankungen leiden.

... vergibt Zuwendungen an Institutionen/ Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, Sanatorien, Obdachlosenunterkünfte, Kinderheime, Musik- und Sportvereine, Pflegeeinrichtungen, die Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesenen sind.

... initiiert Projekte und führt diese durch oder arbeitet an Projekten mit, welche einzelnen psychisch erkrankten Personen bzw. Personengruppen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Dasein ermöglichen oder den Alltag erleichtern sollen (u.a. Methoden zur Beherrschbarkeit des Alltags bzw. der Befähigung zur Strukturierung und Selbstgestaltung des Alltagslebens)

... initiiert Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in jeder Form für Polizisten, Ärzte, Therapeuten, Verantwortliche in Behörden und Unternehmen, Seelsorger und andere Multiplikatoren und führt diese durch.

... unterstützt und bezuschusst Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen und zeichnet diese aus.

... informiert die Allgemeinheit in jeder Form (z.B. Schulungen, Workshops, Tagungen, Publikationen, Websites oder Videoclips) zur Verbesserung der Inklusion psychischer kranker Menschen im Sinne von Verständigung und Verständnis und Zurverfügungstellung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Erfahrungen (soweit rechtlich zulässig).

    Darüber hinaus kann die Stiftung auch anderen mildtätigen oder gemeinnützigen Körperschaften oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die zuvorgenannten Zuwendungen und Maßnahmen durchführen

    Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfe, Unterstützung und Schulung durch die Stiftung besteht nicht.

    Die Satzung der Oswald-Dong Stiftung kann hier heruntergeladen werden.

    In Erinnerung an

    Oswald Zhu

    Oswald Zhu wurde am 23. Oktober 1988 in Darmstadt als Kind seiner aus Shanghai stammenden Eltern geboren und lebte bis zum 7. April 2024 überwiegend in Leipzig. Er war von einer psychischen Erkrankung betroffen, die seine Gesundheit und seine Lebensqualität nach und nach erheblich einschränkte. Mit großer Willenskraft hat er sich dieser Krankheit gestellt. Zugleich war es ihm ein besonderes Anliegen, auch für andere und vor allem für Menschen mit demselben Schicksal da zu sein.

    Mehr über Oswald Zhu

    Stifterin

    Ya Dong

    Frau Ya Dong stammt aus Shanghai und lebt seit 1987 in Deutschland. Sie ist Musikerin.
    Seit Mitte der 1990er Jahre beteiligte sie sich als Leipziger Unternehmerin zudem an zahlreichen Altbausanierungen und Neubauten im Zuge der deutschen Wiedervereinigung.
    Seit der psychischen Erkrankung ihres Sohnes Oswald hat sie mit allen Kräften versucht, ihrem Sohn sowie den erkrankten Menschen in seinem Umfeld zu helfen. Nach dem Tod von Oswald möchte Frau Dong dessen Lebenswerk und Willen wirken lassen und Menschen, die wie er erkrankt sind, helfen und unterstützen.

    Mehr über die Stifterin

    Dong Stifterin der Oswald-Dong Stiftung

    Vorstand:

    Ya Dong (Vorsitzende)

    Jennifer Markmann