Ausschreibungen

Im Jahr 2025, dem Gründungsjahr der Stiftung, werden die Fördermittel für folgende drei Ausgabenbereiche vergeben:

  1. Direkte Hilfe für einzelne psychisch erkrankte Personen bzw. Personengruppen (mit Angehörigen bzw. begleitenden Personen)
  2. Förderung von Maßnahmen an betreuenden Institutionen/ Einrichtungen, die psychisch erkrankten Personen bzw. Personengruppen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Dasein ermöglichen oder den Alltag erleichtern
  3. Förderung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen, Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren sowie der Information der Allgemeinheit zur Verbesserung der Inklusion psychisch erkrankter Menschen

Zum Aufgabebereich 1 ist ab sofort die Annahme der Anträge gestattet.
Die Annahmefriste ist der 31.08.2025.

Gefördert werden Vorhaben und individuelle Maßnahmenkonzepte, die zur Verbesserung und Stabilisierung der alltäglichen Bewältigung und der allgemeinen Lebensqualität beitragen und unseren Förderzwecken entsprechen.

Die Fördermittel für die Aufgabenbereiche 2 und 3 vergibt der Vorstand im Austausch mit Trägern geeigneter Aktivitäten direkt.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Antragsformular

Information über Förderantrag

Spenden

verstehen, helfen, ermutigen

  • Wir sparen konsequent Verwaltungskosten.
  • Unsere Arbeit erfolgt vollständig ehrenamtlich.
  • Wir bemühen uns, möglichst viele Anträge zu fördern.
  • Wir wollen möglichst viele Erkrankte, besonders schwer Erkrankte, erreichen – um zu helfen, Leid zu lindern und Hoffnung zu geben.

Mit Ihrer Spende stärken Sie unsere Arbeit!

Ab einer Spendensumme von 100,00 Euro stellen wir Ihnen gern eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie steuerlich geltend machen können.

Spendenkonto

Oswald Stiftung

IBAN DE10 8605 5592 1090 3844 98
BIC WELADE8LXXX
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig